Versicherungen
Versicherungsschutz für Mitgliedsvereine
Durch die Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. (CVT) untersteht jeder Chor bzw. Verein dem Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Chorverbandes (DCV) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.
Damit besteht ein umfassender Rundumschutz für Verbände, Vereine und deren gemeldete Mitglieder bei allen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst:
- Erweiterte Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder
So sind Chöre und ihre Mitglieder im Rahmen der Verbandsarbeit umfassend abgesichert.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
- Vorstandssitzungen und Ausschusstreffen
- Mitgliederversammlungen
- Vereinsinterne Feiern (z. B. Weihnachtsfeiern)
- Proben und Konzerte
- Chortreffen, Chorfahrten und Freundschaftssingen
- Wettbewerbe und Chorfeste
Bei Kinder- und Jugendchören zusätzlich:
- Instrumental-, Tanz-, Laienspiel- und Werkunterricht
Ausgenommen
Kein Versicherungsschutz besteht für öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht unter den o.g. satzungsmäßigen Vereinsbetrieb fallen.
Diese Gruppenversicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft für die im DCV zusammengeschlossenen Verbände und Vereine sowie deren Mitglieder. Informationen zu den Deckungssummen erhalten sie beim CVT.