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Versicherungen

NEU ab 2025: Mit dem Beschluss des Präsidiums vom 19.06.2024 wechselte der Chorverband Thüringen e.V. vom bisher bestehenden Basis-Schutz der ARAG in den Rundumschutz der Versicherung. Die bisherige freiwillige Unfallversicherung der Mannheimer wurde zum 31.12.2024 gekündigt. Somit sind nun alle Verbandsmitglieder sowohl Haft-, Rechtschutz- und Unfallversichert in einem.

Rundumschutz mit der ARAG – ab 2025

Versicherungsschutz für Mitgliedsvereine

Durch die Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. (CVT) untersteht jeder Chor bzw. Verein dem Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Chorverbandes (DCV) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.

Damit besteht ein umfassender Rundumschutz für Verbände, Vereine und deren gemeldete Mitglieder bei allen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Erweiterte Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder

So sind Chöre und ihre Mitglieder im Rahmen der Verbandsarbeit umfassend abgesichert.

Der Versicherungsschutz gilt für:

  • Vorstandssitzungen und Ausschusstreffen
  • Mitgliederversammlungen
  • Vereinsinterne Feiern (z. B. Weihnachtsfeiern)
  • Proben und Konzerte
  • Chortreffen, Chorfahrten und Freundschaftssingen
  • Wettbewerbe und Chorfeste

Bei Kinder- und Jugendchören zusätzlich:

  • Instrumental-, Tanz-, Laienspiel- und Werkunterricht

Nicht versichert

Kein Versicherungsschutz besteht für öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht unter den o.g. satzungsmäßigen Vereinsbetrieb fallen.

Diese Gruppenversicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft für die im DCV zusammengeschlossenen Verbände und Vereine sowie deren Mitglieder. Informationen zu den Deckungssummen erhalten sie beim CVT.

Weitere Informationen zu Zusatzversicherungen wie z. B. Veranstalterhaftpflicht sowie Schadenmeldungsformulare der ARAG erhalten Sie hier.