Chorverband thüringen

Ehrungen

Laut Beschluss der Gesamtausschusssitzung im März 1995 verleiht der Chorverband Thüringen an Sängerinnen und Sänger Urkunden für 20, 25, 30 und 40 Jahre aktives Singen im Chor.

Ehrungen im Deutschen Chorverband

Eine Ehrung für Einzelpersonen kann aktiven Sänger:innen und Chorleiter:innen verliehen werden, die zum Zeitpunkt der Ehrung Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Berechnung der erforderlichen Dauer der Sing- oder Chorleitertätigkeit werden alle tatsächlich geleisteten Jahre berücksichtigt, in denen die zu ehrende Person als Sänger:in oder Chorleiter:in tätig war.

Diese Tätigkeit muss nicht zwingend in einem dem DCV angeschlossenen Chor ausgeübt worden sein. Maßgeblich für die Verleihung der Ehrung ist vielmehr, dass die zu ehrende Person zum Zeitpunkt der Auszeichnung einem dem DCV angeschlossenen Chor angehört.

Einzelehrungen

Seit Dezember 2006 erhalten die Sänger und Sängerinnen laut Beschluss der Gesamtausschuss-Sitzung zusätzlich zur Ehrennadel für 25 Jahre auch für 40 Jahre aktives Singen eine Ehrennadel. Das Antragsformular kann hier nach dem Login direkt ausgefüllt und verschickt werden. Die Ehrung für 50, 60, 65, 70 und mehr Jahre aktives Singen erfolgt durch den Deutschen Chorverband. Die Urkunden werden seit Januar 2006 durch die Geschäftsstelle des CVT erstellt. Die so zu ehrenden Sänger und Sängerinnen erhalten jeweils eine entsprechende Ehrennadel.

Chorleiterehrungen

Chorleiter werden für 25-, 40- und 50-jährige nachweisbar aktive Chorleitertätigkeit ausgezeichnet. Auch diese Ehrungen erfolgen durch den Deutschen Chorverband. Die Beantragung erfolgt über ein Formblatt, welches hier erhältlich ist. Der Antrag erfordert eine Bestätigung durch den Sängerkreis und den Chorverband Thüringen.

Chorehrungen

Die Ehrung von Chören erfolgt bei 75-, 100-, 125-, 150- und 175-jährigem (weiter im 25-Jahre-Rhythmus) Bestehen durch den Deutschen Chorverband. Die Beantragung der jeweiligen Ehrung muss formlos an den Chorverband Thüringen erfolgen. Zu beachten ist dabei, dass bei Chorjubiläen ab 125-jährigem Bestehen die Möglichkeit einer Notenspende besteht (nur im laufenden Jahr des Jubiläums). Diese Notenspende muss mit entsprechendem Formular direkt beim Deutschen Chorverband beantragt werden. Die Formulare versendet der CVT zu Beginn des Jubiläumsjahres an die entsprechenden Chöre. Chören, die Jubiläen feiern, welche unter dem 100. liegen, stellt der Chorverband Thüringen Urkunden auf Anfrage aus.

Zelter Plakette

Mit der Zelter-Plakette werden Chöre geehrt, die seit mindestens 100 Jahren die Tradition des Chorgesangs pflegen und das kulturelle Leben nachhaltig bereichern. Die durch den Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung würdigt herausragendes musikalisches Engagement und besondere Verdienste um die Chormusik. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie unter: www.bundesmusikverband.de