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GEMA & Chorverband Thüringen e.V.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sorgt dafür, dass Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverlage für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Für Musiknutzer – also auch Chöre und Ensembles – ist sie zentraler Ansprechpartner für die Rechte am geschützten Weltrepertoire.

Vorteile für Mitgliedsvereine

Durch die Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. (CVT) können Ensembles ihre eigenen Veranstaltungen über den Gesamtvertrag des Deutschen Chorverbandes mit der GEMA abrechnen.

Das bedeutet:

  • 20 % Nachlass auf die regulären GEMA-Tarife
  • Gültig für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen
  • Voraussetzung: ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung

Was regelt die GEMA?

Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an Veranstalter gegen Zahlung einer Vergütung und leitet diese – abzüglich Verwaltungskosten – an die Urheber:innen weiter.

Da Chöre regelmäßig Werke aus dem GEMA-Repertoire nutzen, besteht ein Gesamtvertrag zwischen dem Deutschen Chorverband (DCV) und der GEMA. Mitgliedsvereine des CVT zahlen lediglich eine jährliche Pauschale von 1,30 € pro Mitglied.

GEMA-Meldungen ab 2025

Das Wichtigste für Chöre & Vereine

Ab Januar 2025 erfolgen alle GEMA-Meldungen ausschließlich digital über das GEMA-Online-Portal.

Wer muss melden?

Jeder Chor oder Verein, der selbst als Veranstalter auftritt (z. B. bei Konzerten oder CD-Produktionen), ist verpflichtet, sämtliche Musiknutzungen anzumelden – unabhängig davon, ob die Veranstaltung kostenpflichtig oder kostenfrei ist.
Dies betrifft unter anderem:

  • Konzerte und Chorveranstaltungen
  • Gesellige Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern)
  • Theaterabende und Festakte
  • Umzugsmusiken
  • Freundschafts- und Wohltätigkeitssingen

Wichtige Fristen

  • Veranstaltungsmeldung: spätestens bis zum Ende des Folgemonats
  • Setlist/Programmfolge: spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung

Bei verspäteter oder unterlassener Meldung kann die GEMA ihre Forderungen in doppelter Höhe geltend machen.

So funktioniert die Meldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über das GEMA-Portal (www.gema.de/portal).
Dort können:

  • Veranstaltungen angemeldet
  • Tarife ausgewählt und Lizenzen berechnet
  • Setlisten eingereicht
  • Vorlagen gespeichert und wiederverwendet
  • Rechnungen und frühere Meldungen archiviert
  • Änderungen und Korrekturen vorgenommen werden

Die Zugangsdaten erhalten die Chöre über ihren jeweiligen DCV-Mitgliedsverband. Eine Liste aller DCV-Mitgliedsverbände inklusive deren Nummern finden Sie unter: https://www.deutscher-chorverband.de/verband/mitgliedsverbaende

Gema Portal

Fragen zur Abrechnung

Da die Regelungen zwischen DCV-Mitgliedsverbänden unterschiedlich sein können, sollten sich Chöre bei konkreten Abrechnungsfragen immer direkt an ihren zuständigen Verband wenden. Die ersten beiden Ziffern der neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer geben Auskunft über den zuständigen Verband.

Registrierung & Zugang

Chorvereine registrieren sich ab 2025 über das GEMA-Portal unter:
www.gema.de/portal

Die erforderlichen Zugangsdaten (Kundennummer und individueller Registrierungscode) erhalten alle Chöre im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 per Post direkt von der GEMA.
Bis zum 30. Juni 2025 ist übergangsweise noch die bisherige Meldeweise möglich, sofern noch keine Zugangsdaten vorliegen.

Wichtige Fristen

  • Veranstaltungsmeldung: spätestens bis zum Ende des Folgemonats
  • Setlist: spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung

Unterstützung & Schulungen

Zur Erleichterung der Meldung bietet die GEMA:

  • Eine spezielle Landingpage für DCV-Chöre mit direkter Tarifauswahl
  • Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung
  • Kurzinformationen zum Anmeldeprozess
  • Exklusive Portal-Schulungen zum Start der Online-Meldungen

Alle Informationen und Termine sind über die GEMA-Landingpage für DCV-Chöre abrufbar.

Vergünstigungen für DCV-Mitglieder

Für ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltungen erhalten DCV-Mitglieder:

  • 20 % Nachlass auf lizenzpflichtige Musiknutzungen (chorische und gesellige Veranstaltungen, Live- oder Tonträgerwiedergabe sowie Hintergrundmusik)
  • Zusätzlich 15 % Kulturrabatt für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V

Keine Nachlässe gelten für:

  • Tonträgerproduktionen (CD/DVD)
  • Musikwiedergabe im Internet (ab 2025)